| Das Rentensystem |
| Donnerstag, den 01. Dezember 2011 |
|
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen, dem so genannten Generationenvertrag. Das heißt, dass die jeweils arbeitende Bevölkerung mit ihren Beiträgen das Einkommen der nicht mehr arbeitenden Generation sichert.
Die Leistungen der Rentenversicherung sichern Risiken wie Alter, Krankheit bzw. Invalidität und Tod ab. Ebenso werden auch Leistungen erbracht, die für die berufliche und medizinische Rehabilitation zur Wiedereingliederung in den Job nötig sind. Finanziert werden diese Leistungen durch das sogenannte Umlageverfahren, also Beitragseinnahmen, aber auch durch verschiedene Bundeszuschüsse.
Beiträge zur Rentenversicherung müssen alle Personen zahlen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Hierzu zählen auch Auszubildende und Wehr- oder Zivildienstleistende. Dabei wird die Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber getragen, der Arbeitnehmer muss also nur die Hälfte seines Beitrags bezahlen. Auch für andere Personen wie beispielsweise Arbeitslosengeld-I-Empfänger oder Krankengeldempfänger werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Die Höhe der Beiträge ist jeweils vom Bruttoverdienst und dem Beitragssatz der Rentenversicherung (z. Z. 19,9%) abhängig. Jeder Versicherte besitzt eine Versicherungsnummer und somit auch ein sogenanntes Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung. In diesem Konto werden alle Versicherungszeiten, also Beschäftigungs-, Schul-, Arbeitslosigkeits- oder Krankheitszeiten gespeichert und aufgelistet. Diese sind dann später wichtig für die Rentenberechnung. Denn die Höhe der Rente ist von der Anzahl und Höhe der im Lauf des Lebens gezahlten Beiträge abhängig. |








