| Wie alles anfing – Die Geschichte der Rentenversicherung |
| Donnerstag, den 01. Dezember 2011 |
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Jahrhundertelang lag die Altersvorsorge in den Händen des Familienverbandes bzw. der Großfamilie. Die aktive, leistungsfähige Generation versorgte die jüngere (Kinder) und die ältere Generation (heutigen Rentner). Während der Industrialisierung Deutschlands wurde die erste landesgesetzliche Arbeiterversicherung für Mitarbeiter der Berg-, Hütten- und Salinenarbeitervereinigung gegründet.
Unter Kaiser Wilhelm I. führte Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahr 1891 die gesetzliche Rentenversicherung zusammen mit anderen Sozialversicherungen ein. Die Grundidee war zunächst, dass die Familie weiterhin den größten Teil der Lebensunterhaltungskosten aufbringt und die Rente Zusatz sein sollte. Die Rente war zunächst ein kapitalgedecktes Modell. Nach dem Ersten Weltkrieg geriet die Rentenversicherung in eine finanzielle Schieflage, da die Zahl der Invaliden- und Witwenrenten durch den Krieg stark anstieg. Im Jahr 1957 wurde dann eine Rentenreform durchgeführt, bei der die Rente zum einen an die Lohnentwicklung angepasst und zum anderen das Umlageverfahren eingeführt wurde. Umlageverfahren bedeutet, dass die einbezahlten Beiträge sofort an die heutigen Rentner ausbezahl werden.
Seit 2001 werden nun private Rentenversicherungen erneut staatlich gefördert. Schaut man sich die Altersvorsorge rückblickend an, wird deutlich, dass die Verantwortung für die Altersvorsorge zuerst bei der Familie lag („individuelle Gruppe“), danach an größere Gruppen (Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) abgegeben wurde und heute zum Teil wieder hin zum Individuum/der Familie geht. |








