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Der demografische Wandel fordert die ältere aber auch uns jüngere Generation heraus. Deshalb widmen wir uns am 19. Januar 2012 in der CONMEDIA dem Thema „Leben im Alter/Perspektiven für das Alter“.

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Betriebliche Altersvorsorge
Mittwoch, den 04. Januar 2012

Seit 2002 haben Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung (zurzeit etwa 30 Millionen Arbeitnehmer) einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber einen Teil des Lohns/Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, ob er sich finanziell an der Altersvorsorge beteiligen möchte.

Rentenpflichtversicherte

Bei der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Versorgung im Alter, bei Invalidität oder Tod zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf dabei selbst entscheiden, wie genau die betriebliche Altersvorsorge aussehen soll. Das erspart dem Arbeitnehmer die Mühe, sich selbst mit verschiedenen Versicherern auseinanderzusetzen.

Der Arbeitgeber kann wählen zwischen:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung per Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Die Geldanlage ist sicher und vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.
  • Pensionskasse: Die Pensionskasse wird von mehreren Firmen gemeinsam getragen, sonst ist sie der Direktversicherung sehr ähnlich.
  • Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die für mehrere Unternehmen die Betriebsrente regelt.
  • Pensionsfonds: Pensionsfonds funktionieren wie die Pensionskasse, das Geld wird aber in Aktien angelegt. Das ist riskanter, aber natürlich ist auch mehr Rendite möglich. Das eingezahlte Geld ist aber auf jeden Fall garantiert.
  • Direktzusage: Der Arbeitgeber zahlt seinen Angestellten/Arbeitern die Betriebsrente ohne Umweg über eine Versicherung. Das Unternehmen braucht dafür Rückstellungen. Daher wird die Direktzusage meist für leitende Angestellte in größeren Unternehmen abgeschlossen. 

Laut einer Studie der Versicherungskonzerns ERGO sind  Arbeitnehmer mit  Betriebsrente überzeugt davon und zufrieden mit dem Angebot. Obwohl allerdings 60 % aller Deutschen eine betriebliche Altersvorsorge angeboten bekommen, nutzen nur 29 % dieses Angebot.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind ein steuerfreier Betrag von 4.440 Euro jährlich sowie ein sozialversicherungsfreier Betrag von 2.640 Euro – mehr als z.B. bei der Riester-Rente. Der Beitrag für die Betriebsrente wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung schrumpfen.

Ein Beispiel: 200 € für betriebliche Rente machen ca. 100 € weniger im Nettoeinkommen aus.

Beim Abzug der Rente muss der Sparer keine Abgeltungssteuer zahlen, allerdings werden Steuern dann fällig, wenn die Rente ausgezahlt wird. Nur gut, dass die Steuerlast im Alter deutlich geringer ist als zu Zeit der Erwerbstätigkeit.

 

Hauptsponsor

Kooperationspartner


  Deutsche Rentenversicherung
   Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg