| Betriebliche Altersvorsorge |
| Mittwoch, den 04. Januar 2012 |
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Seit 2002 haben Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung (zurzeit etwa 30 Millionen Arbeitnehmer) einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber einen Teil des Lohns/Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, ob er sich finanziell an der Altersvorsorge beteiligen möchte.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Versorgung im Alter, bei Invalidität oder Tod zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf dabei selbst entscheiden, wie genau die betriebliche Altersvorsorge aussehen soll. Das erspart dem Arbeitnehmer die Mühe, sich selbst mit verschiedenen Versicherern auseinanderzusetzen. Der Arbeitgeber kann wählen zwischen:
Laut einer Studie der Versicherungskonzerns ERGO sind Arbeitnehmer mit Betriebsrente überzeugt davon und zufrieden mit dem Angebot. Obwohl allerdings 60 % aller Deutschen eine betriebliche Altersvorsorge angeboten bekommen, nutzen nur 29 % dieses Angebot. Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind ein steuerfreier Betrag von 4.440 Euro jährlich sowie ein sozialversicherungsfreier Betrag von 2.640 Euro – mehr als z.B. bei der Riester-Rente. Der Beitrag für die Betriebsrente wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung schrumpfen. Ein Beispiel: 200 € für betriebliche Rente machen ca. 100 € weniger im Nettoeinkommen aus. Beim Abzug der Rente muss der Sparer keine Abgeltungssteuer zahlen, allerdings werden Steuern dann fällig, wenn die Rente ausgezahlt wird. Nur gut, dass die Steuerlast im Alter deutlich geringer ist als zu Zeit der Erwerbstätigkeit. |







