| Zeit ist Geld – und anders herum |
| Donnerstag, den 01. Dezember 2011 |
Zeitwertkonten: Auf ein Zeitwertkonto können Arbeitnehmer Arbeitszeit oder Gehalt „einbezahlen“ und diese Zeit für berufliche Auszeiten, Weiterbildungen oder den Vorruhestand nutzen. Zeitwertkonten werden bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmend beliebter.
Diese Konten sind langfristig angelegt und basieren in rechtlicher Hinsicht auf dem Gesetz „Flex II“ und der Festschreibung in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In Zeitwertkonten kann der Arbeitnehmer in Abstimmung mit seinem Arbeitgeber entweder seine Arbeitszeit anlegen - Überstunden, nicht genommene Urlaubstage - oder Teile seines Lohns / Gehalts – auch Weihnachtsgeld, Provisionen, Sonderzahlungen. Die ausbezahlte Zeit kann genutzt werden für Erziehungs- oder Pflegezeiten, Weiterbildungen, eine berufliche Auszeit ("Sabbatical") oder den vorgezogenen Ruhestand. Im Gegensatz zu einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto. Während der Ansparphase ist dieses Konto steuerfrei. Steuern werden erst dann fällig, wenn die Sparer die Zeit in Anspruch nehmen. Ein Zeitwertkonto ist zum Beispiel eine gute Möglichkeit für Menschen, die früher in Rente gehen, dadurch aber keinen Abschlag auf die Rente hinnehmen möchten. Während der Arbeitnehmer in dieser Phase Zeit von seinem Zeitwertkonto nimmt, ist er offiziell noch angestellt und zahlt noch die vollen Steuern und Sozialabgaben. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ist die Verzinsung des angesparten Zeitguthaben, das zu einem weiteren Wachstum des Guthabens führt. In dem Gesetz „Flex II“ ist festgeschrieben, dass es bei dem Guthaben keine Verluste geben darf ("Wertgarantie") und die Guthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Falls man sein Unternehmen wechselt, gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn das neue Unternehmen auch Zeitwertkonten führt, wird das Guthaben auf die neue Firma übertragen. Hat die neue Firma keine Zeitwertkonten, kann der Arbeitnehmer seine Zeit ab einem bestimmten Geldbetrag auf die Deutsche Rentenversicherung des Bundes übertragen und das Guthaben wird dort weiterverwaltet. Dabei wird das Zeitguthaben auf einem eigenen Konto geführt und kann vor der Rente für eine Freistellung oder eine Teilzeitbeschäftigung genutzt, aber nicht wieder auf einen Arbeitgeber übertragen werden. Ist das angesparte Zeitguthaben zu gering, kann es die Rentenversicherung nicht verwalten und bezahlt es sofort aus. Im Todesfall kann man das Zeitwertkonto an eine beliebige Person vererben. |






